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   VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05   

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https://dejure.org/2005,40166
VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05 (https://dejure.org/2005,40166)
VG Hannover, Entscheidung vom 22.11.2005 - 4 A 2051/05 (https://dejure.org/2005,40166)
VG Hannover, Entscheidung vom 22. November 2005 - 4 A 2051/05 (https://dejure.org/2005,40166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 NKAG; § 6 Abs. 5 NKAG; § 5 Abs. 2 NBauO
    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Erhebung von Beiträgen zu Deckung des Aufwandes einer Gemeinde für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen; Beitragsfähigkeit der Erneuerung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Erhebung von Beiträgen zu Deckung des Aufwandes einer Gemeinde für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen; Beitragsfähigkeit der Erneuerung einer ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen die Straßenausbaubeiträge für die Brabeckstraße teilweise erfolgreich

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ausbaubeiträge für die Brabeckstraße in Bemerode

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 16.10.2003 - 9 ME 150/03

    Heranziehung zu Straßenausbaubeitrag bei großflächigen Grundstücken; Begrenzung

    Auszug aus VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05
    Diese Fallkonstellation ist vergleichbar derjenigen, in der es - bezogen auf das gesamte Grundstück - an einem Vorteil fehlt, wenn die Inanspruchnahmemöglichkeit eine Befahrbarkeit voraussetzt (vgl. etwa Nds. OVG, Beschluss vom 16.10.2003, NVwZ-RR 2004, 607, wonach es bei einem bewirtschafteten Waldbestand, der darauf angewiesen ist, mit Nutzfahrzeugen angefahren zu werden, an einem Vorteil fehlt, wenn er von der abzurechnenden Anlage nur fußläufig erreichbar ist).

    Da die Grundstücksflächen bebaubar sind, kommt es auf die diesbezügliche Vorteilsbeziehung zur ausgebauten Anlage und nicht darauf an, ob sie allein wegen ihrer gärtnerischen Nutzbarkeit (mit einem entsprechend niedrigen Nutzungsfaktor) berücksichtigungspflichtig sind (vgl. die Differenzierung des Nds. OVG, Beschluss vom 16.10.2003, a.a.O., das den nur fußläufig erreichbaren Nutzwald vollständig unberücksichtigt lässt).

    Diese Größe erreicht der Gutspark mit ca. 20.000 m2 bei weitem nicht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.10.2003 -9 ME 150/03 , das einem 125.000 m2 großen Waldstück die Übergröße abgesprochen hat).

    Dabei kann die oben zitierte Rechtsprechung des Nds. OVG (vgl. etwa Beschluss vom 16.10.2003 - 9 ME 150/03 -) herangezogen werden.

  • VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2140/05

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Heranziehung der

    Auszug aus VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05
    Anlieger der Anlage haben gegen ihre Heranziehung unter Hinweis darauf, dass das Abrechnungsgebiet fehlerhaft ermittelt worden sei, Klage erhoben (Az. 4 A 2157/05 und 4 A 2140/05).

    Der Kläger im Parallelverfahren 4 A 2140/05 macht geltend, dass bei der Ermittlung der Beitragsfläche eine Aufteilung der Gesamtfläche in Bauland und baulich nicht nutzbare Fläche nicht habe erfolgen dürfen.

  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Auszug aus VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05
    Ob die notwendigen Wegeverbindungen über (private) Grünflächen im Einzelfall angelegt werden dürfen und damit einen Zugang im Sinne des § 5 Abs. 2 NBauO sichern können, ist eine Frage der Auslegung des jeweils einschlägigen Bebauungsplans (zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Anlegung von Gehwegen auf Grünflächen vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.1994 - 8 C 22.92 -, ZMR 1994, 531, 533; Nds. OVG, Beschluss vom 17.09.2003, a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 15.11.1996 - 3 A 1364/91 -, zit. nach JURIS).

    War damit für den Plangeber maßgeblich, die Zuwege zu den im Dorfgebiet liegenden Baugrundstücken nicht durch die festgesetzten Grünflächen zu ermöglichen, können die Eigentümer der Baugrundstücke nicht darauf verwiesen werden, sie könnten die ausgebaute Anlage durch einen durch die Grünflächen geführten Weg gleichwohl vorteilhaft in Anspruch nehmen, weil praktisch zwischen einem erlaubten Gartenweg und einer nicht mehr erlaubten Zuwegung zu einer baulichen Anlage nicht unterschieden werden könne und es somit an einer sachliche Rechtfertigung für die Unterscheidung beider Wegetypen mangele (vgl. das zum Erschließungsbeitragsrecht ergangene "Treppenweg"-Urteil des BVerwG vom 17.06.1994 - 8 C 22.92 -, ZMR 1994, 531).

  • OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 L 393/99

    Beitragsfähige Verbesserung durch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung;

    Auszug aus VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05
    Sie liegt vor, wenn die Benutzbarkeit der Straße positiv beeinflusst worden ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, NVwZ-RR 2000, 381).

    Eine beitragsfähige Verbesserung ist auch bei einer erweiterten funktionalen Aufteilung der Verkehrsanlage, bei einer den Verkehrsbedürfnissen mehr entsprechenden und daher besseren Befestigungsart und bei einer größeren räumlichen Ausdehnung anzunehmen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 07.09.1999, NVwZ-RR 2000, 381).

  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

    Auszug aus VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05
    Zur Begründung wird der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.11.1994 (8 B 171/94 -, NVwZ 1995, 1215) zur Behandlung von Grundstücken im Erschließungsbeitragsrecht angeführt.
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2000 - 9 M 1349/00

    Ausbaubeitrag; Eigentümeridentität; einheitliche Nutzung; Hinterlieger;

    Auszug aus VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05
    Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Straße und damit ein beitragsrelevanter Vorteil entfallen für den Hinterlieger nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, etwa dann, wenn es für ihn wegen einer weit gehenden Überbauung des Anliegergrundstückes bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ausgeschlossen ist, sich einen Zugang zur Straße zu verschaffen (vgl. zu Vorstehendem Nds. OVG, Beschluss vom 13.6.2000 - 9 M 1349/00 -, NdsRpfl 2000, 296-297).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Auszug aus VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05
    Sie sind jeweils durch § 9 Abs. 1 Nr. 15 BBauG als Festsetzung von "öffentlichen und privaten Grünflächen, wie Parkanlagen ..." gedeckt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.04.1991 - BVerwG 4 NB 24.90 -, Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 49 S. 51, 52).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2003 - 9 ME 117/03

    Erreichbarkeit; Fußgängerstraße; Kfz; Kraftfahrzeug; Nutzfahrzeug; PKW;

    Auszug aus VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05
    Die Straße ermöglicht dem Eigentümer nicht die bestimmungsgemäße Nutzung seines (Teil-)Grundstücks (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 11.09.2003 - 9 ME 117/03 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1996 - 3 A 1364/91

    Erschließungsanlage; Grundstücksteilfläche; Grünfläche ; Parkanlage;

    Auszug aus VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05
    Ob die notwendigen Wegeverbindungen über (private) Grünflächen im Einzelfall angelegt werden dürfen und damit einen Zugang im Sinne des § 5 Abs. 2 NBauO sichern können, ist eine Frage der Auslegung des jeweils einschlägigen Bebauungsplans (zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Anlegung von Gehwegen auf Grünflächen vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.1994 - 8 C 22.92 -, ZMR 1994, 531, 533; Nds. OVG, Beschluss vom 17.09.2003, a.a.O.; OVG Münster, Urteil vom 15.11.1996 - 3 A 1364/91 -, zit. nach JURIS).
  • VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2157/05

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Auslegung einer

    Auszug aus VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2051/05
    Anlieger der Anlage haben gegen ihre Heranziehung unter Hinweis darauf, dass das Abrechnungsgebiet fehlerhaft ermittelt worden sei, Klage erhoben (Az. 4 A 2157/05 und 4 A 2140/05).
  • VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2140/05

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Heranziehung der

    Anlieger der Anlage haben gegen ihre Heranziehung unter Hinweis darauf, dass das Abrechnungsgebiet fehlerhaft ermittelt worden sei, Klage erhoben (Az. 4 A 2051/05 und 4 A 2157/05).

    Der Ausbau der Anlage hat eine Verbesserung bewirkt (vgl. Urteil der Kammer vom 22.11.2005 - 4 A 2051/05), die Beklagte muss jedoch in der Verteilphase den Kreis der berücksichtigungsfähigen Grundstücke bzw. -flächen beschränken bzw. erweitern und für die berücksichtigungsfähigen Grundflächen teilweise einen anderen Nutzungsfaktor zu Grunde legen.

  • VG Hannover, 22.11.2005 - 4 A 2157/05

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Auslegung einer

    Anlieger der Anlage haben gegen ihre Heranziehung unter Hinweis darauf, dass das Abrechnungsgebiet fehlerhaft ermittelt worden sei, Klage erhoben (Az. 4 A 2051/05 und 4 A 2140/05).
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